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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 15. September 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Reparatur Experten GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Reparatur-, Renovierungs- und Handwerkerleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Wird ein kostenloser Kostenvoranschlag nicht innerhalb von 3 Monaten angenommen, können wir eine angemessene Vergütung verlangen.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Arbeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Wir erbringen unsere Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und den geltenden Normen und Vorschriften. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Werk einschließlich Standardverpackung, jedoch ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und sonstiger Nebenkosten.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

Bei Aufträgen über 1.000 Euro können wir eine angemessene Abschlagszahlung verlangen. Der Restbetrag wird nach Fertigstellung und Abnahme der Arbeiten fällig.

§ 5 Ausführungsfristen

Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Lieferfristen beginnen erst nach Klärung aller technischen Einzelheiten und nach Erhalt einer etwa vereinbarten Anzahlung.

Die Frist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass:

  • die Baustelle zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und arbeitsfähig eingerichtet ist
  • erforderliche behördliche Genehmigungen vorliegen
  • Wasser, Strom und Heizung zur Verfügung stehen
  • erforderliche Vorarbeiten durch andere Gewerke rechtzeitig fertiggestellt sind

Kosten und Zeitverluste aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 7 Gewährleistung

Wir gewähren eine Gewährleistung von 5 Jahren auf alle von uns ausgeführten Arbeiten, soweit gesetzlich nicht anders geregelt. Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme der Arbeiten.

Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

Die Gewährleistung entfällt, wenn der Mangel auf natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung, normaler Abnutzung oder Änderungen beruht, die ohne unsere Zustimmung vorgenommen wurden.

§ 8 Haftung

Wir haften nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Materialien zurückzunehmen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das für den Sitz unseres Unternehmens zuständige Gericht zuständig.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Kontakt

Reparatur Experten GmbH
Musterstraße 123
10115 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 30 12345678
E-Mail: [email protected]

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